Um den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu unterstützen, verfolgt die Landeskirche verschiedene Ansätze. So wurden u.a. die bisherigen Konzepte in den „Grundsätzen für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ zusammengefasst und fortentwickelt. Im Zusammenspiel mit anderen Beschlüssen bilden diese Grundsätze künftig die verbindliche Grundlage für die Arbeit in allen Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und den sonstigen kirchlichen Körperschaften und ihren Einrichtungen. Die Grundsätze wurden nun auch in der Rundverfügung G 8/2021 www.rundverfügungen-und-mitteilungen.de veröffentlicht. Besondere Bedeutung bei der Umsetzung der Grundsätze besitzt die Präventionsarbeit. Hierzu gehören ausdrücklich eigene spezifische Schutzkonzepte, die in allen Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen zu erstellen sind.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung steht das Team der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Ev.- luth. Landeskirche Hannovers zur Verfügung.