Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in evangelischen Gemeinden

Nachricht Hannover, epd, 05. November 2021

Landeskirche Hannovers: Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt

Hannover (epd).

Für die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt hat die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers 2012 eine entsprechende Fachstelle eingerichtet. Die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte leitet seitdem zugleich diese Stelle. Seit Oktober 2021 hat Pastorin Karoline Läger-Reinbold dieses Amt inne. Ihr zur Seite steht Mareike Dee. Eine weitere Person soll noch hinzukommen. Aktuell hat die Fachstelle 19 Fälle sexualisierter Gewalt in evangelischen Kirchengemeinden (Stand Oktober 2021) registriert. Dazu gehört auch der jüngst bekannt gemachte Missbrauchsfall aus den 1970er Jahren in der König-Christus-Gemeinde in Oesede bei Osnabrück. Die Zahl der Missbrauchsfälle in Heimen der Diakonie liegt bei 116.

Die Art und Weise sowie der Umfang der Aufarbeitung werde jeweils individuell mit den Betroffenen abgestimmt, betont Läger-Reinbold. „Sie entscheiden selbst, ob und inwieweit ihr Fall öffentlich wird.“ Deshalb könne sie keine weiteren Angaben machen.

Die Betroffenen können einen Antrag auf Leistungen zur Anerkennung erlittenen Leids stellen. Sie müssten dies bei einer unabhängigen Kommission tun, die die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gegründet haben. Diese setzt die Höhe der Zahlung fest. Die Zahlung kommt dann von der jeweiligen Landeskirche. Die hannoversche Landeskirche hat 355.500 Euro (Stand Oktober 2021) an Missbrauchs-Betroffene in Kirchengemeinden und 1,65 Millionen Euro an betroffene ehemalige Heimkinder gezahlt.

Sofern die Beschuldigten noch lebten, seien in allen Fällen arbeits- und dienstrechtliche Schritte und eine Einschaltung der Staatsanwaltschaft geprüft worden, sagte Läger-Reinbold. Wenn zwischen der Tat und ihrer Aufdeckung sehr viel Zeit vergangen sei, seien die Taten strafrechtlich jedoch verjährt. Bei Pfarrpersonen sowie Beamtinnen und Beamten seien dienstrechtliche Konsequenzen auch noch im Ruhestand möglich. Bei privatrechtlich Beschäftigten sei das nur solange möglich, wie sie sich im kirchlichen Dienst befinden. „In unseren Landeskirche gilt: Null Toleranz für die Taten, umfassende Prävention und Einführung von Schutzkonzepten in allen Kirchenkreisen und Einrichtungen bis Ende 2024.“