Im Krisenfall

Mögliche Krisenfälle können sein:

  • Sie können selbst von sexualisierter Gewalt betroffen sein.
  • Sie können Menschen kennen, die sexualisierte Gewalt erleiden mussten.
  • Sie kennen Menschen, die sexualisierte Gewalt ausgeübt haben.
  • Sie sind vielleicht selbst Mitglied in der Gruppe, in der sich der Fall sexualisierter Gewalt ereignet hat.
  • Sie haben als Zeug*in etwas beobachtet.
  • Sie sind zur Ansprechperson einer betroffenen Person geworden.
  • Sie haben nur eine Vermutung, die zu einem Verdacht wird, dass "hier etwas nicht stimmt".
  • Möglicherweise meldet sich die Staatsanwaltschaft und informiert Sie über ein laufendes Ermittlungsverfahren.
  • Sie lesen in der Presse von einem Fall sexualisierter Gewalt in Ihrer Gruppe oder Institution.

In allen Fällen wird ein Krisenfall offenbar und es muss gehandelt werden. Dabei steht der Schutz der Betroffenen an oberster Stelle!