Bausteine eines Schutzkonzepts

Aspekte, die bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes berücksichtigt werden sollten, sind hier in der Überschrift platziert. Dahinter befinden sich jeweils Fragen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen könnten. Hierhin kommt man über das Anklicken der Überschrift.

  • Welche Haltung hat die Institution zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und welche spezifischen, zielgruppenadäquaten Informationen gibt es zum Vorgehen in diesen Bereichen?
  • Wie ist die Haltung der Institution z.B. im Leitbild oder der Satzung verankert und sichtbar?
  • Welche Begriffsdefinition(en) werden zu Grunde gelegt?
  • Rechtliche Grundlagen: Welche rechtlichen Grundlagen sind für dieses Präventionskonzept, aber auch für die Arbeit in diesem Bereich relevant?
  • Wie wird das Präventionskonzept erarbeitet?
  • Ist die Leitungsebene verantwortlich?
  • Gibt es z.B. eine Steuerungsgruppe zur Erarbeitung?
  • Sind alle Bereiche, die das Präventionskonzept betrifft, wirklich beteiligt? Ist das Thema in der internen Gremienarbeit verankert?
  • Trägt der Prozess zur Verringerung von Machtstrukturen bei?
  • Welche generellen Partizipationsmöglichkeiten gibt es auch unabhängig vom Thema?
  • Wie ist die Haltung der Leitungsebene und der Mitarbeitenden in diesem Zusammenhang?
  • Gibt es eine regelmäßige Risiko-/Ressourcenanalyse für die verschiedenen Arbeitsbereiche, aus verschiedenen Perspektiven? Wann wurde sie zuletzt durchgeführt?
  • Wurde sie aus verschiedenen Perspektiven durchgeführt?
  • Wird die Risiko-/ und Ressourcenanalyse als Kernbestandteil eines Schutzkonzepts fortgeschrieben?
  • Wenn ja: Welcher zeitliche Abstand erscheint sinnvoll?
  • Wer überprüft?
  • Wie wird das Prüfungsergebnis kommuniziert?
  • Wie werden Konsequenzen angegangen?
  • Wie wird im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren darauf geachtet, dass die Institution nicht zum Tatort wird?
  • Wie ist das in Bezug auf ehrenamtlich Mitarbeitende geregelt?
  • Ist es Thema z.B. in Visitationen?
  • Erweitertes Führungszeugnis: Wie sind die Vorgänge der Einsichtnahme, für beruflich Mitarbeitenden und für ehrenamtlich Mitarbeitende geregelt, wie die datenschutzrechtlichen Vorgaben sichergestellt?
  • Organisationsentwicklung/ „Change-Management“: Wie werden die Konsequenzen aus den Ergebnissen der Risiko-/Ressourcenanalyse gezogen, was heißt das für den Bereich Personal, Gebäude, Führung, etc. Bekanntmachung in der Organisation
  • Wie werden die nicht unmittelbar Beteiligten über den geplanten Prozess informiert, an ihm beteiligt und ihnen das Ergebnis vermittelt?
 

[1] S.a. Rundverfügung G 9/2013, §30a BZRG und §72a SGB VIII

  • Gibt es einen Verhaltenskodex oder eine Selbstverpflichtungserklärung, die allen ehrenamtlich und beruflich arbeitenden Mitarbeitenden bekannt ist und von ihnen unterschrieben wird?
  • Gibt es ggf. individuelle Verhaltenskodizes in den unterschiedlichen Bereichen?
  • Wie sieht das Beschwerdemanagement der Institution aus?
  • Wer sind die Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb der Einrichtung?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich aus Beschwerden bzw. werden sie konsequent und transparent bearbeitet?
  • Welche Möglichkeiten haben Betroffene, ein eMeldung zu machen?
  • Wie sieht der Dokumentationsprozess aus? 
  • Wie sieht der Interventionsplan/Krisenplan aus?
  • Ist er aktuell?
  • Wie wird er bekanntgemacht?
  • Gibt es veranstaltungs- und maßnahmenspezifische Notfallpläne, die im Vorfeld besprochen werden?
  • Gibt es Interventionspläne auf allen Ebenen?
  • Sind die Ansprechpersonen benannt und bekannt?
  • Sind sie entsprechend fortgebildet?
  • Gibt es auch externe Ansprechpersonen?
  • Gibt es Kooperationen mit (Fach-)Beratungsstellen bei der Einschätzung von Fällen und Entscheidungsfindung zum Vorgehen und zur Unterstützung der Institution bzw. Betroffenen?
  • Sind die Selbstbestimmungsrechte Betroffener im Interventionsplan verankert?
  • Gibt es eine fachliche unabhängige Unterstützung bei Aufarbeitungsprozessen?
  • Sind die Ansprechpersonen informiert?
  • Sind sie im Bedarfsfall auch erreichbar?
  • Sind sowohl das Vorgehen im Verdachtsfall als auch Rehabilitationsverfahren im Falle einer falschen Verdächtigung bedacht?
  • Sind die jeweiligen Rollen klar benannt?
  • Ist die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden benannt?
  • Gibt es ein Verfahren zur differenzierten Dokumentation in Bezug auf die verschiedenen Stufen des Interventionsplans?
  • Welchen Umgang gibt es mit Täter*innen?
  • Wie ist die „Versorgung des Teams“ (z.B. Supervision) geregelt, dem die Täter*innen als Teil angehörten?
  • Sind verschiedene Fallkonstellationen erfasst, für die ein unterschiedliches Vorgehen vorgesehen ist: z.B. Tat durch Mitarbeitende: landeskirchlicher Krisenplan, Umgang mit Peer-Gewalt, Bekanntwerden einer außerkirchlichen Tat: § 8a SGB VIII, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (AGG).
  • Welche Präventionsangebote gibt es in der Institution, welche soll es geben? Wie wird eine Sprachfähigkeit hergestellt?
  • Gibt es sexualpädagogische Angebote bzw. ein sexualpädagogisches Konzept?
  • Wie wird zu einer Kultur der Achtsamkeit beigetragen?
  • Wie wird z.B. mit sexualisierter Peer-Gewalt oder sexualisierter Gewalt über Medien umgegangen?
  • Welche Materialien sind für welche Zielgruppe notwendig?
  • Gibt es kontinuierliche Fortbildungen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt?
  • Sind sie zielgruppenspezifisch ausgerichtet: Grundwissen und Fachwissen, Leitungspersonen/ Mitarbeitende/ Mitglieder, ehrenamtlich- und beruflich Mitarbeitende.
  • Sind die Fortbildungen verpflichtend?
  • Welche (Fach-)Beratungsstellen gibt es vor Ort?
  • Wurde bereits mit einer (Fach-)Beratungsstelle vor Ort kooperiert?
  • Wurde eine Verpflichtung zur Aufarbeitung von zurückliegenden Meldungen sexualisierter Gewalt berücksichtigt?
  • Wie soll hier vorgegangen werden?
  • Werden ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt?
  • Wird mit einem sensiblen Blick auf mögliche Meldewege Betroffener geschaut?
  • Gibt es therapeutische und seelsorgliche Angebote?
  • Gibt es die Möglichkeit der Anerkennung erlittenen Leids?
  • Wie können Betroffene an der Entwicklung oder Weiterentwicklung des Präventionskonzeptes partizipieren?
  • Wie soll die Öffentlichkeitsarbeit zu den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung aussehen?
  • Gibt es zielgruppenspezifische Ansprachen (z.B. „allgemeine Öffentlichkeit“, Eltern, Kinder und Jugendliche, …), gibt es z.B. (regelmäßige) Informationsveranstaltungen, auch für Eltern?
  • Sind sie ggf. betroffenensensibel gedacht?