- Einrichtung einer Steuerungsgruppe durch z.B. Superintendent*in, Kirchenkreissynode, Pastor*in, Kirchenvorstand, …. Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist ein Prozess, der im Verantwortungsbereich der Leitung liegt. Die Steuerungsgruppe sollte sich aus Personen verschiedener Arbeitsfelder zusammensetzen, die mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Abhängigkeitsverhältnissen arbeiten, z.B. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Kindertageseinrichtungen, Konfirmand*innenarbeit, Kirchenmusik, Seelsorge, Pflegeheime, … Sie erarbeitet einen Prozessplan, verschiedene Bausteine und stellt das Schutzkonzept zusammen.
- Durchführung einer Risiko-/ Ressourcenanalyse: Nach einer Sensibilisierung bzw. „Grundschulung“ der Steuerungsgruppe folgt die Risiko-/ Ressourcenanalyse partizipativ in den unterschiedlichen Bereichen. Wichtig ist hier auch die Dokumentation, sowie eine Zusammenfassung der Risikoanalyse mit der Beschreibung der Zielgruppen mit den dazugehörigen entwicklungsbedingten Risiken sowie eine Zusammenfassung der räumlichen und strukturellen Risiken.
- Erarbeitung und Zusammenstellung eines Schutzkonzeptes auf Grundlage der Ergebnisse aus der Risiko-/ Ressourcenanalyse.
- Vorstellung des Schutzkonzeptes in dem entsprechenden Gremium
- Beschluss zur Umsetzung des Schutzkonzeptes durch das entsprechende Gremium
- Auflösung der Steuerungsgruppe
Da ein Schutzkonzept nie „abgeschlossen“ ist, sollte geklärt werden, wer für dieses Thema verantwortlich ist/ bleibt, wer Schulungen in den Arbeitsfeldern organisiert und in welchen Abständen das Thema in den Leitungsgremien besprochen wird.