Interventionsplan

Sexualisierte Gewalt ist nicht zu tolerieren, und Mitarbeitende der Kirche verletzen ihre Pflichten, wenn sie sexualisierte Gewalt ausüben. Daher gilt in der Landeskirche folgendes:

  • Hinweisen auf sexualisierte Gewalt ist unverzüglich nachzugehen, d.h. Hinweise sind ernst zu nehmen, sich ggf. mit einer entsprechend qualifizierten Person zu beraten und die Hinweise ggf. in Rücksprache mit der betroffenen Person weiterzugeben. Das heißt NICHT: Ermittlungen anzustellen. Ermittlungen sind Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
  • Wenn Fälle sexualisierter Gewalt bekannt werden, ist in Absprache mit der betroffenen Person und (bei Minderjährigen) mit den Sorgeberechtigten der Schutz der betroffenen Person sowie weiteren möglichen Betroffenen vor (weiterer) sexualisierter Gewalt sicherzustellen.
  • Den von sexualisierter Gewalt Betroffenen wird interne oder externe Unterstützung sowie seelsorglicher Beistand angeboten.
  • Die Kirche arbeitet eng mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zusammen.
  • Bei Bedarf wird auch den Beschuldigten Seelsorge und therapeutische Hilfe angeboten.
  • Wer die sexuelle Selbstbestimmung anderer verletzt, ist für den kirchlichen Dienst nicht mehr tragbar; entsprechende Sanktionen sind daher erforderlich.
  • Die Öffentlichkeit wird informiert, wenn dies nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist und soweit es ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten der beteiligten Personen möglich ist.

In allen Fällen, in denen der Verdacht sexualisierter Gewalt besteht, ist sofort der Superintendent oder die Superintendentin zu informieren. Er oder sie sorgt in Abstimmung mit dem Landeskirchenamt für die erforderlichen Maßnahmen.

Nähere Hinweise enthalten die Rechtstexte zur sexualisierten Gewalt und der landeskirchliche Interventionsplan für schwerwiegende Amtspflichtverletzungen kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Letzterer wird seit Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und befindet sich aktuell in einer Phase der Überarbeitung (Stand: Februar 2022).

Ergänzende Handlungsgrundsätze zum Krisenplan für schwerwiegende Amtspflichtsverletzungen kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter