In Fällen sexualisierter Gewalt hat der Schutz Betroffener oberste Priorität.
Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Ruhe bewahren!
- Glauben schenken
- Ernst nehmen, Zuhören, Beobachten
- Dokumentation (anonymisiert und für Dritte unzugänglich)
- Selbstreflexion, ggf. Beratung mit einer (Fach-) Beratungsstelle
- Interventionsplan der Landeskirche: Superintendent*in informieren
- Bedürfnisse Betroffener im Blick behalten