Neben der Möglichkeit einer Antragstellung bei der Anerkennungskommission (AKo) auf individuelle finanzielle Leistungen gibt es auch die Möglichkeit weitere Unterstützungsleistungen zur Milderung erlittenen Leids, wie z.B. die Kostenübernahme therapeutischer Begleitungen oder Behandlungen, o.ä. zu erhalten, die nicht (mehr) über die Sozialversicherung gedeckt werden können.
Diese Leistungen richten sich vor allem nach den individuellen Bedürfnissen Betroffener.
Wenn Sie Betroffene*r sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitenden der Landeskirche Hannovers sind und entsprechende Leitungen in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Ansprechstelle für Betroffene Sexualisierter Gewalt der Landeskirche Hannovers:
Evangelisch- Lutherische Landeskirche Hannovers
Pastorin Dörte keske
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Mit Ihnen gemeinsam schauen wir dann, wie wir Sie unterstützen können und was dafür nötig ist.
Da die Bedürfnisse sehr unterschiedlich sein können, verzichten wir an dieser Stelle auf einen möglichen Ablauf.
Auch diese Leistungen sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgen. Für diese freiwilligen Leistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistungen können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder etwa aus der Gewährung der freiwilligen Leistungen entstehen.