Anerkennungskommission

Betroffene sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf zusätzliche individuelle finanzielle Leistungen an die Landeskirche richten. Für die Beantragung steht ein Vordruck zum Download bereit.

Der Antrag wird an die landeskirchliche Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt gerichtet. Die Ansprechstelle berät und begleitet die Antragsteller*innen gerne sowohl vor und während der Antragsstellung als auch danach. Sie ist arbeitet insofern unabhängig, dass sie nicht an Weisungen des Landeskirchenamtes oder anderer kirchlicher Stellen gebunden ist. Ansprechperson ist Pastorin Dr. Karoline Läger-Reinbold.

Die Entscheidung über den Antrag trifft eine Anerkennungskommission (AKo), die ebenfalls zuständig ist für alle anderen evangelischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische evangelische Kirche.

Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.evangelische-konfoederation.de/leistungen_fuer_betroffene_sexualisierter_gewalt

Informationen zur Antragstellung

Beim Ausfüllen des umfangreichen Antragsformulars tauchen Fragestellungen auf, die bei Betroffenen schmerzhafte und schwer zu ertragene Erinnerungen auslösen, zudem müssen verschiedene Sachverhalte in Textform angegeben werden. Die AKo überarbeitet derzeit das entsprechende Formular, um hier eine Erleichterung zu schaffen.

Sollten Sie sich beim Ausfüllen des Antragsformulars Unterstützung wünschen, steht Ihnen die Ansprechstelle, Frau Sigrid Haynitzsch, zur Verfügung. Sollten Sie es wünschen, vermittelt ihnen die Ansprechstelle auch gerne eine*n externe Berater*in oder eine externe Begleitung.

Sollten Sie bislang Ihren Namen, den Namen des*der Täter*innen oder die genauen Umstände des erlittenen Leids noch nicht genannt haben, so wird dies bei der Antragstellung notwendig. Eine Anonymisierung ist nicht mehr möglich. So muss z. B. bei der Antragstellung eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments mit eingereicht werden. Alle begleitenden Stellen (z.B. externe Beratung, Ansprechstelle für Betroffene Sexualisierter Gewalt, Anerkennungskommission) achten auf höchste Vertraulichkeit Ihrer Daten. Der Kreis derer, die Kenntnis von Ihrem Antrag erhalten, wird so klein wie möglich gehalten.

Die Antragstellung auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexualisierter Gewalt in Körperschaften und Einrichtungen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der Bremischen evangelischen Kirche und in Mitgliedseinrichtungen ihrer Diakonischen Werke zugefügt wurde“ bei der Anerkennungskommission (AKo) ist in aller Regel für Betroffene ein schwieriger Prozess.

Ihren Antrag stellen Sie an die Ansprechstelle für Betroffene Sexualisierter Gewalt der Landeskirche Hannovers:

Evangelisch- Lutherische Landeskirche Hannovers

Pastorin Dr. Karoline Läger-Reinbold

Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241650

E-Mail: karoline.laeger-reinbold.de@evlka.de

Ihr Antrag wird dann weitergeleitet an die Landeskirche Hannovers, Ref. 71 und an die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen (AKo). Sie ist bei der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen angesiedelt, der Vorsitzende der AKo ist Hanspeter Teetzmann.

Sollten Sie Ihren Antrag direkt an die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission oder an das Landeskirchenamt gesendet haben, bekommt die Ansprechstelle eine Kopie Ihres Antrags zur Kenntnis.

Sie bekommen von der Landeskirche Hannovers eine Eingangsbestätigung ihres Antrags.

Eine Kopie ihres Antrags wird in einem geschützten Bereich zu den Akten des Landeskirchenamts genommen.

Ihr Antrag wird dann den Mitgliedern der AKo zur Verfügung gestellt, die ihn in Vorbereitung der Beratungen im Gremium lesen.

Sollte es Rückfragen zu Ihrem Antrag geben, nimmt ein Mitglied der AKo oder die Ansprechstelle für Betroffene Sexualisierter Gewalt Kontakt zu Ihnen auf.

In der nächstmöglichen Sitzung der AKo wird ihr Antrag beraten.

Die Anerkennungskommission entscheidet nach Lage der Akten. Wenn sie es für erforderlich hält oder wenn Sie, als Antragsteller*in es möchten und beantragen, können Sie zu dieser Sitzung eingeladen werden und weitere Aspekte zu Ihrem Fall darlegen.

In diesem Fall können Sie auf Wunsch durch die landeskirchliche Ansprechstelle oder eine externe Begleitung unterstützt werden. Die Beratungen der Anerkennungskommission sind nicht öffentlich. Ein Vertreter der jeweiligen Kirche oder der betroffenen diakonischen Einrichtungen kann an den Beratungen ohne Stimmrecht teilnehmen. Wenn Sie selbst bei den Beratungen dabei sind, ist das nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

 

In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass die Entscheidung über Ihren Antrag noch einmal in die nächste Sitzung vertagt wird. Gründe hierfür können sein, dass die vorausgegangenen Beratungen deutlich länger gedauert haben oder dass die AKo noch weitere Informationen zur Entscheidungsfindung benötigt.

Wenn die AKo zu einer Entscheidung gekommen ist, teilt die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission diese dem Landeskirchenamt mit.

Eine mögliche Auszahlung von Leistungen erfolgt dann über das Landeskirchenamt.

Insgesamt kann der Prozess von der Antragstellung bis zur Auszahlung mehrere Monate umfassen. Gründe hierfür können z.B. die Sitzungstermine, möglicher weiterer Informationsbedarf sowie Verwaltungsvoraussetzungen sein.

Die Leistungen in Anerkennung des Leids sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgen. Für diese freiwilligen Leistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistungen können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder etwa aus der Gewährung der freiwilligen Leistungen entstehen.

Sollten Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, steht Ihnen zum einen die Ansprechstelle für Betroffene Sexualisierter Gewalt, zum anderen externe Berater*innen zur Verfügung. Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, auch für die Zeit vor und nach der Antragsstellung Begleitung in Anspruch zu nehmen!