Aufarbeitung in der Landeskirche

Fälle von sexualisierter Gewalt in der Kirchengemeinde Oesede: Aufarbeitungskommission nimmt Arbeit auf

In der Kirchengemeinde Oesede hat es in den Jahren 1972-74 Fälle sexualisierter Gewalt gegeben, die im Oktober 2021 öffentlich gemacht wurden.

Das Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers beauftragt zum 01.09.2022 eine unabhängige Aufarbeitungskommission für eine individuelle und institutionelle Aufarbeitung der Ereignisse, der Aufarbeitungsbericht wird voraussichtlich Anfang 2024 ohne vorherige Kenntnisnahme der Landeskirche Hannovers veröffentlicht.

Veröffentlichung des Abschlussberichts am 27.02.2024

Gegenstand der Aufarbeitung waren:

  • Fälle sexualisierter Gewalt in der Kirchengemeinde Oesede in den Jahren 1972-74 und weitere Taten des Diakon in Ausbildung
  • die Frage nach der Verantwortungsübernahme und Angemessenheit des Umgangs von Verantwortungsträger*innen der beteiligten kirchlichen Stellen mit den Tatvorwürfen zu verschiedenen Zeitpunkten, an denen diese bekannt wurden,
  • die Frage nach dem Umgang mit den betroffenen Personen, soweit sie bekannt sind, sowie nach Umständen, Strukturen und anderen Faktoren, durch die die Fälle sexualisierter Gewalt ermöglicht oder erleichtert wurden,
  • Feststellung der insoweit bestehenden rechtlichen Regelungen innerhalb der Landeskirche zu den vorgenannten Zeitpunkten,
  • Prüfung der erfolgten Reaktionen der jeweiligen Entscheidungsträger, ob Folgetaten durch abweichendes rechtliches und/oder tatsächlich zulässiges Verhalten vermeidbar und/oder erschwert gewesen wären,
  • Rückschlüsse und Empfehlungen, z.B. für Maßnahmen zur Prävention.

Mitglieder der Kommission

  • Prof. Dr. Christa Paul, Hamburg; Professorin für Praxis der Sozialen Arbeit, Northern Business School Hamburg, Studiengang Soziale Arbeit; als Dipl. Sozialpädagogin war sie von 1996 bis 2018 Mitarbeiterin der Beratungsstelle Allerleirauh, Hamburg, Beratung – Prävention – Fortbildung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Sie war Mitglied der Expertengruppe im Projekt »Wissen Teilen« im Bistum Hildesheim und hat an der Aufarbeitung der Evangelische Geschwisterschaft e.V. mitgewirkt.
  • Wolfgang Rosenbusch, Hannover; Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover a.D.; 2021 untersuchte er im Auftrag des Bistums Hildesheim Fälle von sexualisierter Gewalt durch einen verstorbenen Geistlichen.
  • Heinz-Wilhelm Brockmann, Osnabrück (beratend), Staatsekretär a.D.; er war Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und gehört zu den Begründern der Zeitschrift Publik Forum. Heute ist er Mitglied in der Steuerungsgruppe für das Schutzkonzept im Bistum Osnabrück.

Pressekontakt zur Aufarbeitungskommission

Fälle sexualisierter Gewalt durch den verstorbenen Pastor Klaus Vollmer und die Untersuchung der landeskirchlichen Aufsicht: Aufarbeitungskommission wurde beauftragt

Gegen den 2011 verstorbenen Pastor Klaus Vollmer aus Hermannsburg gibt es den Vorwurf, er habe in den 1980er Jahren als Leiter einer von ihm gegründeten Bruderschaft seine Macht für sexuelle Beziehungen zu Mitgliedern dieser Bruderschaft missbraucht und an mindestens einer minderjährigen Person mehrfach sexualisierte Gewalt ausgeübt. Die Evangelische Geschwisterschaft e.V., die aus der Bruderschaft hervorgegangen ist, hatte im Jahr 2017 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse ab Herbst 2020 zunächst der Geschwisterschaft und dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Dabei wurde neben dem Machtmissbrauch innerhalb der Geschwisterschaft auch die Ausübung sexualisierter Gewalt deutlich.

Nach der Veröffentlichung hat die Landeskirche Hannovers beschlossen, eine unabhängige Aufarbeitungskommission zu beauftragen, die das Handeln von Klaus Vollmer als Pastor der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und die aufsichtliche Begleitung durch die Landeskirche untersuchen soll. Diese Kommission hat zum 15.10.2022 ihre Arbeit aufgenommen.

Der vollständige Bericht wird im Oktober 2024, 14 Tage nach Vorlage, gemeinsam mit der Landeskirche veröffentlicht und als pdf auf unserer Webseite zugänglich gemacht.

Gegenstand der Aufarbeitung sind:

  • die Erfassung von Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt, die Klaus Vollmer neben seinem Machtmissbrauch innerhalb der Bruderschaft insbesondere gegenüber minderjährigen Personen ausgeübt hat,
  • die aufsichtliche Begleitung seines Dienstes einschließlich seiner internationalen Betätigung (Berufung in das Amt für missionarische Dienste der Landeskirche im Jahr 1958) und seiner Tätigkeiten im Ruhestand durch verantwortliche Personen und Stellen in der Landeskirche, bis zu seinem Tod,
  • die Identifikation von Strukturen, die seinen Machtmissbrauch und die von ihm ausgeübten Taten sexualisierter Gewalt ermöglicht oder erleichtert haben oder die eine Aufdeckung erschwert oder verzögert haben,
  • mögliche Empfehlungen für die Begleitung des Dienstes von Pastor*innen sowie anderer Mitarbeitender und für die Prävention sexualisierter Gewalt im Verhältnis zwischen der Landeskirche und den mit ihr verbundenen Geistlichen Gemeinschaften und Kommunitäten, denen die Landeskirche als Teil der Vielfalt des geistlichen Lebens Begleitung und Unterstützung anbietet.

Mitglieder der Kommission

  • Dr. Georg Gebhardt, Direktor des Amtsgerichts Hameln
  • Susanne Hilbig, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Psychotherapeutin, 1. geschäftsführende Vorsitzende des Niedersächsischen Instituts für systemische Therapie und Beratung Hannover (NIS)
  • Eike Höcker, Präsidentin des Landgerichts Bückeburg und Sprecherin der Kommission
  • Dr. Walther Rießbeck, Ltd. Kirchenrechtsdirektor i. R., Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
  • Prof. em. Dr. Ulrike Wagner-Rau, Praktische Theologin an der Universität Marburg und Pastoralpsychologin (Supervisorin DGfP, Sektion Tiefenpsychologie)

Bitte nehmen Sie über folgende Mail-Adresse / Telefonnummern Kontakt zur Kommission auf:

kommission-hannover@posteo.de

0151-14988449 – Frau Susanne Hilbig
0151-15928087 – Frau Prof. em. Dr. Ulrike Wagner-Rau

 

Hinweise zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt

Die Landeskirchen Hannovers befindet sich im Bereich der Aufarbeitung in einem Lernprozess. Jede Aufarbeitung ist - wie auch jede betroffene Person und jeder Fall - anders. So muss jeder Aufarbeitungsprozess wieder neu betrachtet werden. Einige Dinge sind jedoch immer gleich: Berücksichtung der Bedürfnisse Betroffener, null Toleranz gegenüber den Taten und Transparenz in der Aufarbeitung.

Einige Hinweise sind in dem nebenstehenden Papier zusammengestellt.

Ansprechperson Aufarbeitungsprozesse

Julia Nortrup