Aufarbeitung in der Landeskirche

Vorwurf der sexualisierten Gewalt im Kontext spiritueller Missbrauch in der evangelischen Communität Koinonia und Geschwisterschaft Koinonia e.V. – Forschungsgruppe der Universität Bremen nimmt Arbeit an Aufarbeitungsstudie auf

In der landeskirchlichen Vereinigung der Communität Koinonia und der Geschwisterschaft Koinonia e.V. haben jungen Frauen institutionelle sexualisierte Gewalt im Zusammenhang mit spirituellem Missbrauch erlebt. Beide geistlichen Vereinigungen sind eigenständig, werden aber von der EKD und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gefördert.

Die Communität Koinonia und die Geschwisterschaft Koinonia e.V. existieren seit etwa 1976 und haben ihren Hauptsitz in Hermannsburg sowie weitere Zweige in Heidelberg und Mahikeng/Südafrika, zeitweise auch in Göttingen und Germerode.

Im besonderen Fokus der Vorwürfe steht der Gründer der Gemeinschaft Communität Koinonia, Dr. Wolfgang Kubik. Er wurde 1976 in der Landeskirche Hannovers ordiniert, war seit 1977 Pastor der Landeskirche in der Missionsanstalt Hermannsburg und wechselte 1982 mit einer halben Stelle als Oberlandeskirchenrat auch in die Landeskirche Schaumburg-Lippe zur Ausbildung von Pfarrpersonen. Nach der Offenlegung der Vorwürfe musste Dr. Wolfgang Kubik die Communität Koinonia verlassen, alle Ämter in diesem Kontext niederlegen und die Leitung wurde an andere Personen übertragen. In der Landeskirche Schaumburg-Lippe wurde im Jahr 2024 ein förmliches Disziplinarverfahren zu Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegenüber mindestens einer minderjährigen Person eingeleitet, aber auf Grund des Todes von Dr. Kubik eingestellt.

Nun wird eine Forschungsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Gritt Klinkhammer aus dem Arbeitsbereich Empirische Religionsforschung und Theorie der Religion an der Universität Bremen diese Fälle sexualisierter Gewalt wissenschaftlich aufarbeiten. Da es sich bei der Communität Koinonia und der Geschwisterschaft Koinonia e.V. um miteinander verwobene und überregional tätige Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche Deutschland handelt, erfolgt die Beauftragung ohne vorgängige Beauftragung durch die URAK (Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission der Evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen) und allein durch die Landeskirche Hannovers.

Im Kern der Aufarbeitung stehen folgende Fragen:

  • Welche Formen und Ausprägungen von „spirituellem Missbrauch“, persönlichem Machtmissbrauch und struktureller Gewalt liegen vor (z.B. sexualisierte Gewalt, Einsatz von ideologischen Zwangs- und Kontrollmitteln, Missachtung der Person, seelische Ausnutzung und Verunsicherung, spirituelle Abhängigkeit)?

  • Welche institutionellen, ideologischen und sozialen Bedingungen innerhalb der Gemeinschaft haben die Gewalt ermöglicht, begünstigt und verdeckt?

  • Welche strukturellen Bedingungen außerhalb der Gemeinschaft haben zur Unterstützung und Unsichtbarkeit der Gewalt beigetragen?

Die Forschungsgruppe arbeitet ab Anfang 2026. An der Erarbeitung des Konzeptes waren Personen beteiligt, die im vorliegenden Kontext sexualisierte Gewalt erfahren haben. Für die Aufarbeitung sind 24 Monate vorgesehen. Den Abschlussbericht übergibt die Forschungsgruppe der Landeskirche, die sich verpflichtet, den vollständigen Bericht mit der Forschungsgruppe innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Öffentlichkeit gemeinsam vorzustellen und zugänglich zu machen.

Weitere Mitglieder Forschungsgruppe sind Dr. habil. Anne Beutter, Lucie Gott und Rosa Lütge, alle von der Universität Bremen, Institut für Religionswissenschaft und Religionspädagogik.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeit für alle, die einen Beitrag zur Aufarbeitung leisten möchten:

Kontakt zur Forschungsgruppe:

Prof. Dr. Gritt Klinkhammer: klinkhammer@uni-bremen.de

Fälle sexualisierter Gewalt durch den verstorbenen Pastor Klaus Vollmer und die Untersuchung der landeskirchlichen Aufsicht: Aufarbeitungskommission wurde beauftragt

Gegen den 2011 verstorbenen Pastor Klaus Vollmer aus Hermannsburg gibt es den Vorwurf, er habe in den 1980er Jahren als Leiter einer von ihm gegründeten Bruderschaft seine Macht für sexuelle Beziehungen zu Mitgliedern dieser Bruderschaft missbraucht und an mindestens einer minderjährigen Person mehrfach sexualisierte Gewalt ausgeübt. Die Evangelische Geschwisterschaft e.V., die aus der Bruderschaft hervorgegangen ist, hatte im Jahr 2017 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse ab Herbst 2020 zunächst der Geschwisterschaft und dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Dabei wurde neben dem Machtmissbrauch innerhalb der Geschwisterschaft auch die Ausübung sexualisierter Gewalt deutlich.

Nach der Veröffentlichung hat die Landeskirche Hannovers beschlossen, eine unabhängige Aufarbeitungskommission zu beauftragen, die das Handeln von Klaus Vollmer als Pastor der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und die aufsichtliche Begleitung durch die Landeskirche untersuchen soll. Diese Kommission hat zum 15.10.2022 ihre Arbeit aufgenommen.

Der vollständige Bericht wird im Oktober 2024, 14 Tage nach Vorlage, gemeinsam mit der Landeskirche veröffentlicht und als pdf auf unserer Webseite zugänglich gemacht.

Nachtrag: Auf Antrag der Kommission verlängerte sich die Beauftragungszeit und der Bericht wurde am 16.06.2025 an die Landeskirche übergeben.

Gegenstand der Aufarbeitung sind:

  • die Erfassung von Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt, die Klaus Vollmer neben seinem Machtmissbrauch innerhalb der Bruderschaft insbesondere gegenüber minderjährigen Personen ausgeübt hat,
  • die aufsichtliche Begleitung seines Dienstes einschließlich seiner internationalen Betätigung (Berufung in das Amt für missionarische Dienste der Landeskirche im Jahr 1958) und seiner Tätigkeiten im Ruhestand durch verantwortliche Personen und Stellen in der Landeskirche, bis zu seinem Tod,
  • die Identifikation von Strukturen, die seinen Machtmissbrauch und die von ihm ausgeübten Taten sexualisierter Gewalt ermöglicht oder erleichtert haben oder die eine Aufdeckung erschwert oder verzögert haben,
  • mögliche Empfehlungen für die Begleitung des Dienstes von Pastor*innen sowie anderer Mitarbeitender und für die Prävention sexualisierter Gewalt im Verhältnis zwischen der Landeskirche und den mit ihr verbundenen Geistlichen Gemeinschaften und Kommunitäten, denen die Landeskirche als Teil der Vielfalt des geistlichen Lebens Begleitung und Unterstützung anbietet.

Mitglieder der Kommission

  • Dr. Georg Gebhardt, Direktor des Amtsgerichts Hameln
  • Susanne Hilbig, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Psychotherapeutin, 1. geschäftsführende Vorsitzende des Niedersächsischen Instituts für systemische Therapie und Beratung Hannover (NIS)
  • Eike Höcker, Präsidentin des Landgerichts Bückeburg und Sprecherin der Kommission
  • Dr. Walther Rießbeck, Ltd. Kirchenrechtsdirektor i. R., Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
  • Prof. em. Dr. Ulrike Wagner-Rau, Praktische Theologin an der Universität Marburg und Pastoralpsychologin (Supervisorin DGfP, Sektion Tiefenpsychologie)

Bitte nehmen Sie über folgende Mail-Adresse / Telefonnummern Kontakt zur Kommission auf:

kommission-hannover@posteo.de

0151-14988449 – Frau Susanne Hilbig
0151-15928087 – Frau Prof. em. Dr. Ulrike Wagner-Rau

 

Fälle von sexualisierter Gewalt in der Kirchengemeinde Oesede: Aufarbeitungskommission nimmt Arbeit auf

In der Kirchengemeinde Oesede hat es in den Jahren 1972-74 Fälle sexualisierter Gewalt gegeben, die im Oktober 2021 öffentlich gemacht wurden.

Das Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers beauftragt zum 01.09.2022 eine unabhängige Aufarbeitungskommission für eine individuelle und institutionelle Aufarbeitung der Ereignisse, der Aufarbeitungsbericht wird voraussichtlich Anfang 2024 ohne vorherige Kenntnisnahme der Landeskirche Hannovers veröffentlicht.

Hinweise zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt

Die Landeskirchen Hannovers befindet sich im Bereich der Aufarbeitung in einem Prozess. Jede Aufarbeitung ist - wie auch jede betroffene Person und jeder Fall - anders. So muss jeder Aufarbeitungsprozess wieder neu betrachtet werden. Einige Dinge sind jedoch immer gleich: Berücksichtung der Bedürfnisse Betroffener, null Toleranz gegenüber den Taten und Transparenz in der Aufarbeitung.

Einige Hinweise sind in dem nebenstehenden Papier zusammengestellt.

Ansprechperson Aufarbeitungsprozesse

Julia Nortrup

Dr. Patrik Müller-Behme