Betroffene werden gebeten, sich zu melden
Der Landeskirche Hannovers liegen Hinweise vor, dass ein beruflich Mitarbeitender in den 1990er Jahren in der Kirchengemeinde Bad Laer-Glandorf (Landkreis Osnabrück, Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte) gegenüber minderjährigen Jugendlichen übergriffig geworden ist. Die erst jetzt bekannt gewordenen Vorwürfe fallen zumindest teilweise in den Bereich Sexualisierter Gewalt. Die vorliegenden Hinweise hat die Landeskirche der Staatsanwaltschaft übergeben. Das Beschäftigungsverhältnis mit dem Beschuldigten, der zuletzt an einem anderen Ort in der Landeskirche tätig war, wurde fristlos gekündigt. Nach Bad Laer-Glandorf war der Beschuldigte bis in die 2010er Jahre hinein auch in den Kirchengemeinden Bad Iburg, Hilter, Rothenfelde und Dissen im Südbereich des Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte tätig.
Die Landeskirche Hannovers und der Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte bitten mögliche weitere Betroffene, die ihnen gegenüber verübten Taten direkt bei der Polizei anzuzeigen, auch wenn diese Taten schon viele Jahre zurück liegen. Ebenso ist es möglich, sich bei unabhängigen Stellen für Betroffene Sexualisierter Gewalt oder bei der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche zu melden. Diese Bitte gilt auch für alle Personen, die Zeuginnen oder Zeugen sexueller Übergriffe geworden sind oder Verdachtsmomente wahrgenommen haben.
„Die vorliegenden Hinweise erschüttern uns sehr. Nach den Erfahrungen mit Sexualisierter Gewalt aus der zurückliegenden Zeit ist die Unterstützung Betroffener für unseren Kirchenkreis eine zentrale Aufgabe“, sagt Superintendent Hans-Georg Meyer-ten Thoren.
Betroffene Sexualisierter Gewalt sollten nach Möglichkeit Straftaten anzeigen und sich dafür an die Polizei wenden. Die Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers vermittelt zudem Hilfe und Beratung, auf Wunsch auch außerhalb kirchlicher Zusammenhänge. Bei Anträgen auf Anerkennungsleistungen unterstützt sie die Betroffenen. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen!